Einzweck-Gutscheine? Mehrzweck-Gutscheine? Was ist das überhaupt?
Seit 1.1.2019 muss in Österreich zwischen Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen für die Umsatzsteuer unterschieden werden.
Einzweck-Gutschein
Wenn bei der Ausstellung des Gutscheines schon feststeht, welche Leistung dafür erbracht wird, handelt es sich um einen Einzweck-Gutschein. Hier muss bei der Ausstellung des Gutscheins bereits die Umsatzsteuer verrechnet werden.
Ein Beispiel hierfür wäre ein Gutschein für eine Theatervorstellung, eine Massage oder ein bestimmtes Elektronikprodukt.
Mehrzweck-Gutschein
Bei einem Mehrzweck-Gutschein steht bei der Ausstellung noch nicht fest, was gekauft werden soll. Hier muss die Umsatzsteuer erst verrechnet werden, sobald wirklich ein Produkt gekauft wird.
Beispiele hierfür ist ein 100€ Lebensmittelgutschein.
Umgang mit Gutscheinen in Odoo
Standardmäßig sind Gutscheine (Geschenkkarten) in Odoo Mehrzweck-Gutscheine. Im Rabattprodukt ist ein Umsatzsteuersatz von 0% hinterlegt. Daher ist der Verkauf Umsatzsteuerneutral. Beim Verkauf wird die Umsatzsteuer der Produkte ganz nomal verrechnet und die Gutschrift des Gutscheins wird vom Endkaufpreis abgezogen.
Einzweck-Gutscheine können Umsatzsteuerlich auch abgebildet werden. Dazu muss die Umsatzsteuer im Rabattprodukt entsprechend auf die korrekte Umsatzsteuer eingestellt werden. Beim Verkauf des Gutscheins wird nun die Umsatzsteuer verrechnet und beim Einlösen des Gutscheins wird diese von der Umsatzsteuerlast abgezogen. Jedoch ist es nicht ohne Eigenentwicklung möglich einzuschränken, auf welche Produkte der Gutschein angewandt wird. Hier liegt es am Bediener festzustellen, dass keine Gutscheine eingelöst werden, die an das richtige Produkt gekoppelt sind.