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In Österreich gibt es klare gesetzliche Regelungen, die bestimmen, wann eine Registrierkasse erforderlich ist. Unternehmerinnen und Unternehmer müssen eine Registrierkasse verwenden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Jahresumsatz von 15.000 Euro
Der Gesamtumsatz des Unternehmens übersteigt 15.000 Euro netto pro Jahr. - Barumsätze von mehr als 7.500 Euro
Von diesem Umsatz müssen mindestens 7.500 Euro in bar, per Bankomatkarte, Kreditkarte, oder anderen vergleichbaren Zahlungsmitteln eingenommen werden.
Für bestimmte Unternehmen gibt es Ausnahmeregelungen. Diese können auf der WKO Website nachgelesen werden
Nein, Belege müssen nicht gedruckt werden. Es muss jedoch der Beleg in die Kontrolle des Kunden übergeben werden. Daher ist es auch möglich den Beleg per E-Mail oder Whatsapp zu senden.
Was nicht möglich ist, ist dass der Kunde nur die Möglichkeit hat einen Beleg abzufotografieren oder einen QR code mit dem Beleg zu scannen.
Grundsätzlich ist es möglich nur eine Registrierkasse zu verwenden. Jedoch braucht jede Kasse ein eigenes Datenerfassungsprotokoll und eine eigene Signatureinheit. Mit der Vorstieg Registrierkasse können Sie so viele Registrierkassen verwenden wie Sie möchten.
Für normale Belege kann jeder Bondrucker verwendet werden, welcher mit der Registrierkasse verbunden ist. Für schnelle Rechnungen oder Funkbonierung muss ein Epsondrucker verwendet werden.